Viele Menschen werden zum 01. Januar arbeitslos, weil das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt endet oder ein befristeter Arbeitsvertrag zum Jahresende ausläuft. Die Agentur für Arbeit Riesa empfiehlt: Nicht mit der persönlichen Arbeitslosmeldung bis zum 2. Januar zu warten sondern auch eService-Angebote nutzen
Online-Arbeitsuchendmeldung, Arbeitslosengeld Beantragung ist jederzeit unter www.arbeitsagentur.de möglich und muss rechtzeitig erfolgen.
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