Ehrenpreis des Landkreises Meissen

2025 sollen wieder Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Meißen mit dem Ehrenpreis für ein verdienstvolles bürgerschaftliches Engagement ausgezeichnet werden. Der Landkreis Meißen schreibt den Ehrenpreis 2025 öffentlich aus. Voraussetzungen für die Ehrung sind zum Beispiel vorbildliche Leistungen auf kommunalpolitischem, kulturellem, sportlichem, sozialem oder ökologischem Gebiet sowie der Kinder- und Jugendarbeit und die vorgeschlagene Person sollte ihren Wohnsitz im Landkreis Meißen haben. Jeder Vorschlag muss durch mindestens zehn verschiedene Unterschriften begleitet werden. Vorschläge können  mit Angabe eines Kontaktes für Rückfragen bis zum 31. März 2025 eingereicht werden. Die Verleihung des Ehrenpreises findet in einem würdigen Rahmen,meist zum Sommerfest des Landkreises Meißen statt.

Landratsamt Meißen

Büro Landrat

Brauhausstraße 21

01662 Meißen