Vor einem reichlichen Jahr kam es am Burgbergaufzug zu einem Schaden, bei dem die Lastenseile beschädigt wurden. Von der Aufzugsfirma Hütter wurden die Reparaturkosten mit 31.824,00 € netto angegeben. Nach Abzügen musste Meissen
22.000 Euro zahlen und machte diese Schadensumme bei der Gothaer Versicherung geltend. Diese lehnte es ab, sich an den Kosten für die Schadenbeseitigung zu beteiligen. Die Gothaer beruft sich dabei auf eine Klausel im Versicherungsvertrag.
Die Stadtverwaltung geht nun davon aus, dass ein vorheriges Schadenereignis eingetreten ist. So sei ein Ast in die Umlenkrolle gelangt und hatte das Seil zum Abspringen gebracht. Nach Rechtsberatung ist der Klageerfolg bei solch einer Konstellation offen. Als ersten Schritt wird eine außergerichtliche Lösung angestrebt. (TVM)