Die Stadt Meissen will ihre Versicherung verklagen.

Vor einem reichlichen Jahr kam es am Burgbergaufzug zu einem Schaden, bei dem die Lastenseile beschädigt  wurden.  Von  der  Aufzugsfirma Hütter  wurden  die  Reparaturkosten  mit  31.824,00  €  netto angegeben. Nach Abzügen musste Meissen

22.000 Euro zahlen und machte diese Schadensumme bei der Gothaer Versicherung  geltend. Diese lehnte es  ab, sich an den Kosten für die Schadenbeseitigung zu beteiligen. Die Gothaer beruft sich dabei auf eine Klausel im Versicherungsvertrag.

Die Stadtverwaltung geht nun davon aus, dass ein vorheriges Schadenereignis eingetreten ist. So sei ein  Ast in die Umlenkrolle gelangt und hatte das Seil zum Abspringen gebracht. Nach  Rechtsberatung  ist  der  Klageerfolg  bei  solch  einer  Konstellation  offen.  Als  ersten  Schritt wird eine außergerichtliche Lösung angestrebt. (TVM)