Fünf Weine des 2014er Jahrgangs werden vorbeugend von der Sächsischen Winzergenossenschaft Meissen eG zurückgenommen. Diese Rücknahmeaktion (kein öffentlicher Rückruf) wird von der Winzergenossenschaft gestartet, um vorsorglich das weitere „in Verkehr bringen“ dieser Weine zu verhindern. Eine gesundheitliche Gefährdung geht jedoch von den jetzt aus dem Handel genommenen Weinen nicht aus, heißt es in einer Mitteilung.
2015er Weine werden erst in Verkehr gebracht, wenn deren Unbedenklichkeit durch Analysen zweifelsfrei nachgewiesen ist.
Bei den betreffenden Weinen handelt es sich um:
– 2014er Müller Thurgau (Literflasche – A.P.-Nr. 01 43 15)
– 2014er Morio Muskat (A.P.-Nr. 01 18 15)
– 2014er Scheurebe (A.P.-Nr. 01 48 15)
– Sächsischer Landwein Bennoschoppen halbtrocken (L. 01 615)
– Sächsischer Landwein Bennoschoppen trocken, rot (L. 01 115)