Da der Schwellenwert 35 der Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge im Landkreis unterschritten wurde, treten weitere erleichternde Maßnahmen gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in Kraft.
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Da der Schwellenwert 35 der Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge im Landkreis unterschritten wurde, treten weitere erleichternde Maßnahmen gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in Kraft.