Ein Selfie-Ident-Verfahren steht Kunden der Arbeitsagenturen, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen können, als Online Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung. Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Daher bietet die Bundesagentur für Arbeit bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen. Das Verfahren steht für Kunden der Arbeitsagenturen zur Verfügung. Alle Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben mit einem QR-Code. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden. Der Schutz der persönlichen Daten ist nach Aussagen der Agentur garantiert
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