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Riesa erlässt Gebühren

Die Stadt Riesa wird von Einzelhändlern und Gastronomen bis 31. Dezember 2020 keine Gebühren für bestimmte Sondernutzungen von Außenbereichen erheben. Eine entsprechende Festlegung hat Oberbürgermeister Marco Müller getroffen. Sie gilt rückwirkend ab 1. Januar 2020. Die Vorsitzenden der Fraktionen des Stadtrats hatten dem Oberbürgermeister die Unterstützung des Vorhabens zugesichert. Die Gebührenfreiheit betrifft die Aufstellung von Warenträgern bis maximal 10 Quadratmeter sowie von bis zu drei Werbeständern je Geschäft auf städtischen Flächen. Sobald Gaststätten wieder öffnen dürfen, wird die Regelung auch für ihre Außenanlagen gelten, wobei 30 Quadratmeter Freischankfläche ohnehin kostenfrei sind.