Innengastronomie und Regelschulbetrieb

Da der Schwellenwert 50 der Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge im Landkreis Meissen unterschritten wurde, treten weitere erleichternde Maßnahmen gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in Kraft.