Haftstrafe für Meissner Brandstifter

Zweiter Prozesstag am Landgericht Dresden. Verhandelt wird die Brandtsiftung in Meissen aus dem letzten Jahr. Die für den 3. Mai geplante Urteilsverkündung wurde von der Richterin nach Abschluss der Zeugenvernehmungen und Gutachteraussagen vorgezogen. In der Urteilsbegründung verneinte die Strafkammer den Vorwurf der schweren Brandstiftung. Fragen bleiben offen, zur Tagesordnung übergehen ist nicht – auch wenn juristisch zunächst die Akte geschlossen wird. (TVM)