Die Sparkasse Meißen berechnet ab 22. Juli 2022 keine Verwahrentgelte mehr. Hintergrund sind die Zinsentscheidungen der Europäischen Zentral- bank (EZB) vom 21. Juli 2022. Dabei hat die EZB den für die Berechnung des Verwahrentgeltes relevanten „Über-Nacht-Anlage-Zins“ von -0,5% auf 0,0% angehoben. Diese Veränderung gibt die Sparkasse Meißen sofort weiter und hat den Zinssatz des Verwahrentgeltes ebenfalls auf 0,0% festgesetzt. Da- mit entfällt ab sofort die Berechnung von Verwahrentgelten.
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