Arbeitslosmeldung von Schulabgängern meist nicht nötig

Schulabgänger, die innerhalb von vier Monaten eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilliges Jahr beginnen werden, müssen sich nicht arbeitslos melden, teilt die Agentur für Arbeit Riesa mit. Diesen Zeitraum erkennt die Familienkasse automatisch als Übergangszeit an und zahlt Berechtigten weiter das Kindergeld aus. Der Gang zur Arbeitsagentur ist damit hinfällig, da bereits der Ausbildungs- beziehungsweise Studienbeginn feststeht.

Die Regelung zum Übergangszeitraum ist nicht anwendbar, wenn vier Monate bis zum Ausbildungs- beziehungsweise Studienstart oder bis zum Beginn des Freiwilligen Jahres überschritten werden.