Arbeitslos in den Urlaub?

Pünktlich eine Woche vor Beginn der Winterferien informiert die Agentur für Arbeit Riesa über die Regelungen zur Urlaubszeit im Fall von Arbeitslosigkeit.

Wer Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld-I bezieht muss vorher in der örtlichen Arbeitsagentur Bescheid sagen. Wenn man vorhat, längere Zeit nicht anwesend zu sein. Dazu genügt es, eine Woche vor Urlaubsbeginn, im Servicecenter unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 00 anzurufen.
Dabei ist wichtig: Durch die Ortsabwesenheit darf sich eine mögliche Arbeitsaufnahme nicht verzögern, kein Vorstellungsgespräch abgesagt werden oder Weiterbildung verschieben. Erfolgt die vorherige Meldung nicht, gelten die Leistungen als zu Unrecht bezogen. Der Leistungsträger stellt die Zahlung ein und fordert die Überzahlungsbeträge zurück.