Achtung Fallen an Flüssen

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen hat auch für 2025 Fallen zur Wühltierbekämpfung an Gewässern I. Ordnung im Landkreis Meißen aufgestellt.
Die Fallen müssen unbedingt geduldet werden, und es wird darauf hingewiesen, dass sie weder verändert noch entfernt werden dürfen. Schilder an den Aufstellorten warnen vor der Gefahr, die von den Fanggeräten ausgeht.
Ziel der Maßnahmen ist der effektive Hochwasserschutz für die Bevölkerung.